Bitte beachten Sie: Der Bieter / Käufer versichert, die im Angebot abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben. (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch)
Ich biete und verkaufe diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab bzw. an.

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